Vier Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist…
können Sie sich die zur Zeit niedrigen Zinsen für später sichern! – Gerade in Zeiten niedriger Zinsen kann eine Umschuldung große finanzielle Vorteile bringen. Sie müssen nicht warten bis Ihre Zinsbindung abläuft und Sie müssen auch nicht die Anschlussfinanzierung bei Ihrem jetzigen Darlehensgeber abschließen – es geht schließlich um Ihr Geld – oft liegen die Zinsen der Anschlussfinanzierung höher als die Zinsen, die bei einem Bankwechsel (Forward-Darlehen) angeboten werden.
Sehr oft verzichtet die Banken sogar auf die Forward-Aufschläge, die normalerweise für eine Zinsfestschreibzeit von bis zu 18 Monaten im Voraus fällig werden.
Selten muss zudem die im Grundbuch eingetragene Grundschuld gelöscht und neu eingetragen werden – meistens reicht zur Aktualisierung, die Grundschuld an den neuen Baufinanzierer abzutreten – einige Banken erstatten ihren Kunden die Kosten für eine Grundschuldabtretung oder Neueintragung bis zu 500 Euro!
Ein Wechsel des Darlehensgeber kann sich also in vielen Fällen richtig lohnen!
Auch die vorzeitige Kündigung, also während der Festschreibzeit der Grundschuld, ist eine Alternative!
Selbst wenn Ihr Bankpartner dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung (Ausgleich der Zinseinnahmen die ihr durch die Kündigung vor Ablauf der Zinsbindungsfrist) verlangen sollte, rechnet sich eine Umschuldung in Zeiten niedriger Zinsen fast immer.
Anfallende Gebühren werden oft schon in kurzer Zeit durch günstigere Darlehenskonditionen, wettgemacht.
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